
Mit Verbesserungen und Erleichterungen in die Finanzierungssaison 2021
Unveränderte Verrechnung der Bearbeitungsspesen bei Bau- und Wohnfinanzierungen

Die BAF bietet Ihnen bei Bau- und Wohnfinanzierungen, trotz der gesetzlichen Erstattung von laufzeitunabhängigen Kosten per 01.01.2021, die unveränderte Verprovisionierung auf Basis der Bearbeitungsspesen.
Die wichtigsten Vorteile durch die unveränderte Verrechnung von Bearbeitungsspesen:
- keine Zinssatzerhöhung durch eingepreiste Bearbeitungsspesen
- keine Besserstellung von Filialkonditionen aufgrund Ihrer zusätzlich zu verrechnenden Kreditvermittlungsprovision
- keine gesonderte bzw. direkte Verrechnung der Kreditvermittlungsprovision mit dem Kunden erforderlich
Senkung fiktiver Zinssatz bei Bau- und Wohnfinanzierungen mit 3. Dezember 2020

Nützen Sie die gesenkten fiktiven Zinssätze bei Bau- und Wohnfinanzierungen, um noch mehr Finanzierungsvolumen in der Bank Austria zu platzieren.
KomfortKredit - Fiktiver Zinssatz statt bisher 4 %
- 3,4 % bei variablen Krediten und Fixzinslaufzeiten bis inkl. 10 Jahre
- 2,8 % bei Fixzinslaufzeiten ab inkl. 15 Jahre
- angebotener Zinssatz, wenn Fixzinslaufzeit = Kreditlaufzeit
KomfortKredit Plus - Fiktiver Zinssatz statt bisher 4 %
- 3,4 % bei variablen Krediten und Fixzinslaufzeiten bis inkl. 5 Jahre
- angebotener Zinssatz bei Fixzinssatz 10 Jahre
Bestehende Hypothekarkredite - Fiktiver Zinssatz 3,4 % statt bisher 4 %
BAF PartnerFIN App: Zusammenführung Premium- und Basisversion

Ab 15.12.2020 führen wir die Premium- und Basisversion der BAF PartnerFIN App für Sie zusammen und übernehmen die Kosten der Vollversion.
Details dazu finden Sie hier