Unsere nachhaltigen Produkte
#gemeinsamverändern
Bei einer Bank denken die meisten ans Geld anlegen und Kredite beantragen. Doch eine Bank arbeitet auch mit dem veranlagten Geld. Banken haben somit weitreichende Möglichkeiten, um nachhaltige Projekte in der Gesellschaft zu finanzieren und so zu verankern. Wir, im UniCredit Konzern, nennen das „den grünen Hebel“, mit dem wir einen großen Teil zum Umweltschutz beitragen wollen. Die Bank Austria, als auch die Bank Austria Finanzservice ist sich dieser Verantwortung bewusst. Sie können uns aktiv unterstützen, indem Sie sich für eines unserer Produktangebote für mehr Nachhaltigkeit entscheiden.
GoGreen-Konto
Nachhaltigkeit und Banking gehen nun Hand in Hand. Sie können schon beim täglichen Umgang mit Ihrem Geld und dem Geld Ihrer Kund:innen etwas für die Umwelt tun.
Die GoGreen-Konten bietet alle finanziellen Annehmlichkeiten eines Bankkontos, setzen dabei auf Nachhaltigkeit und unterstützen den Umweltschutz.
Das Besondere an den GoGreen-Konten:
- ausgezeichnet mit dem Österreichischen Umweltzeichen
- Finanzierung nachhaltige Projekte in Höhe der Kontoeinlage
- Kommunikation erfolgt papierlos, digital und sicher
- Gratis-Kontoführung im ersten Jahr bei Abschluss bis 31.12.2023
- Cash Back-Funktion mit vielen GoGreen-Partnern
Nachhaltig Investieren
Nachhaltigkeit bedeutet „längere Zeit anhaltende Wirkung“.
Mit nachhaltigen Veranlagungen setzen Anleger:innen auf Fairness für alle Beteiligten - die Menschen, die Umwelt und die Gesellschaft.
Das Besondere beim Investieren mit Nachhaltigkeitsfonds?
- Veranlagung nach ökologischen, wirtschaftlich nachhaltigen und sozialen Aspekten
- Zusammenarbeit mit Europas größter Fondsgesellschaft mit eigenem Kompetenzzentrum für Nachhaltigkeit
- Schon ab 40 Euro pro Monat mit dem WP-Dauerauftrag
Attraktive Wohnfinanzierung
Die Zukunft gehört grünen Lebensräumen! Jede:r Kund:in erhält nach Vorlage des Energieausweises bei Abschluss eines WohnKredits 150,- Euro auf das Girokonto gutgeschrieben .
Voraussetzungen für die Kund:innenincentives:
- Ab einem Heizwärmebedarf (HWB RK) von bis zu 36 kWh/m2a
- Bei Nachweis der Verbesserung der Energiekennzahl um mind. eine Stufe gemäß Deckblatt am Energieausweis
Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Stand: 05.03.2021
Die Welt wird wärmer und wir alle können etwas dagegen tun. Deshalb haben sich die meisten Staaten dieser Welt zu einem Übereinkommen entschlossen, das den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius drücken soll: Das Pariser Klimaabkommen1) soll dafür sorgen, dass auch kommende Generationen auf einem gesunden Planeten leben können. Um dieses Ziel von 2 Grad zu erreichen, hat die Europäische Kommission einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum2) und den European Green Deal3) veröffentlicht.
Ein wichtiger Teil dieses Aktionsplanes: Die Informationen für Teilnehmer am Finanzmarkt, also Finanzmarktkunden, soll einfacher und verständlicher werden. In der Fachsprache wird das "Informationsasymmetrie" genannt. Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufenden Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gegenüber Endanlegern beseitigt werden. Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: Disclosure-VO) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch dazu schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen. Nach dieser "Disclosure-VO" versteht man unter einem Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung (Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung), die tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten.4)
Nachdem der Klimawandel immer schneller voranschreitet, rücken speziell Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Das sind jene Risiken, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden.5)
Man kann zwischen physischen Risiken und Transitionsrisiken unterscheiden. Physische Risiken ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen. Transitionsrisiken sind jene Risiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: Vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen, Verlust der Biodiversität, Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenheit, usw. Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisken manifestieren.
Aber nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken selbst spielen eine Rolle. Auch Nachhaltigkeitsfaktoren sind bei der Veranlagungs- bzw. Investitionsentscheidung zu berücksichtigen. In der Disclosure-VO werden Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darunter fällt zum Beispiel der Klimaschutz, der Schutz der Biodiversität, die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, eine angemessene Entlohnung, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption etc.
Allgemeiner Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmenseben
In dem folgenden Abschnitt möchten wir einen Überblick über den allgemeinen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene sowie unsere Methoden und Abläufe geben.
Aktives Management
Als Wertpapierfirma fallen wir aufgrund unserer angebotenen Dienstleistungen (Anlage- und Versicherungsberatung) sowohl unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers als auch unter den Begriff des Finanzberaters im Sinne der Disclosure-VO. Für beide legt die Disclosure-VO gewisse Offenlegungspflichten fest.
Anlageberatung
Es werden sowohl nachhaltige Finanzprodukte als auch Produkte, deren zugrunde liegende Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen, angeboten. Sofern vom jeweiligen Produkthersteller ein entsprechendes Angebot vorhanden ist, werden im Zuge des Beratungsgespräches dem Kunden die Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers zur Verfügung gestellt und näher erklärt. Die Kundin bzw. der Kunde wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen Finanzprodukte informiert.
Versicherungsberatung
Im Rahmen der Versicherungsberatung besteht unter anderem eine Kooperation mit ERGO Versicherung AG und es werden Versicherungsanlageprodukte (IBIP) vertrieben.
Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Versicherungsberatung iSd Disclosure-VO in folgender Weise einbezogen: Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Finanzprodukten durch den Produkthersteller (Finanzmarktteilnehmer). In der Versicherungsberatung wird auf die Informationen des Produktherstellers zurückgegriffen. Im Zuge des Beratungsgespräches werden der Kundin bzw. dem Kunden die Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers zur Verfügung gestellt und näher erklärt. Die Kundin bzw. der Kunde wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen Finanzprodukte informiert.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit finden Sie auf www.ERGO-Versicherung.at/Nachhaltigkeit
Informationen zu wählbaren Fonds (Factsheets) finden Sie auf www.ERGO-Versicherung.at/p/Veranlagung/Fonds
Maßnahmen zur Umsetzung und Steuerung
Das Wissen um Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren ist essentiell. Daher wurde eine Schulung zu diesem Themenkomplex zusammengestellt und in das reguläre Schulungsprogramm für BAF-Mitarbeiter aufgenommen. Es ist geplant, dass alle Mitarbeiter bis Ende des Jahres 2021 die erste Schulung zu Nachhaltigkeitsrisiken absolviert haben.
Die hier beschriebene Strategie wird im Jahr 2021 sukzessive implementiert und jährlich überprüft. Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kann es zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.
Nachhaltigkeit in der Beratung
Offenlegung zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren und zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Verordnung (EU) 2019/2088
Die folgenden Nachhaltigkeitsfaktoren (d.h. ökologische Kriterien, soziale Kriterien und Kriterien einer verantwortungsvollen Unternehmensführung) gelten sowohl in der Bank Austria Finanzservice GmbH als auch in der Unicredit Bank Austria AG für die Auswahl von Nachhaltigen Finanzprodukten in der Anlageberatung, insbesondere für
- Investmentfonds
- strukturierte Produkte (z.B. Garantieanleihen, Anleihen mit Mindestrückzahlung), Anleihen mit bedingtem Kapitalschutz
Der Produktauswahlprozess im Detail
Die Beurteilung von Unternehmen und Staaten nach Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG-Faktoren) basiert auf Daten aus Research-Datenbanken einer unabhängig handelnden Ratinggesellschaft. Auf der ersten Stufe wird ein sogenanntes "Negativscreening" (Auswahl nach Ausschlusskriterien) durchgeführt. Das heißt zum einen, dass Unternehmen aus kontrovers betrachteten Geschäftsfeldern als Emittenten nach den Nachhaltigkeitsfaktoren ausgeschlossen werden. Eine mehr als marginale Involvierung in Geschäftsfelder wie Alkohol, Pornografie, Tabak, Glücksspiel, Atomenergie, umstrittene Waffen und Kohleförderung führt zum Ausschluss vom Auswahlprozess.
Zum anderen werden Unternehmen mit schweren Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact ausgeschlossen. Darunter fallen Verstöße gegen Arbeitsstandards und Menschenrechte, Umweltverschmutzung, Missachtung des Rechts auf Kollektivverhandlungen, Diskriminierung und Korruption. Emittenten von Staatsanleihen müssen zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsfaktoren die Grundrechte hinsichtlich Demokratie und Menschenrechte achten und die Korruption effektiv bekämpfen. Außerdem müssen sie klare Anstrengungen für den Klimaschutz unternehmen und das Kyoto-Protokoll und das Pariser Abkommen unterzeichnet haben. Die Anwendung der Todesstrafe ist ein Ausschlussgrund, und das Militärbudget darf nicht mehr als 2 % des BIP ausmachen. Schließlich dürfen sie ihren primären Energiebedarf nicht zu mehr als 10 % durch Atomstrom decken oder müssen zumindest Szenarien für den langfristigen Atomausstieg oder ein Moratorium für neue Atomkraftanlagen in Kraft gesetzt haben.
Im Anschluss werden die im Auswahlprozess verbliebenen Emittenten einem "Positivscreening" hinsichtlich ihrer Sozial- und Umweltstandards unterzogen. Mit diesem zweiten Auswahlschritt werden jene Unternehmen aus dem verbliebenen Investmentuniversum ausgeschlossen, die im Vergleich mit anderen Unternehmen derselben Branche in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren schlechter abschneiden (= Best in Class-Ansatz).
Kriterien für Aktien und Unternehmensanleihen:
§ Ausschlusskriterien:
- Unternehmen, die einen wesentlichen Anteil ihrer Umsätze in den folgenden Branchen erzielen, sind generell aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Ersatzweise kann auch der Anteil an den Erträgen als Kriterium herangezogen werden.
- Produktion und Förderung von Kohle (>25 % der Umsätze)
- Produktion von umstrittenen Waffen (z. B. Landminen, chemische Waffen, >0 % der Umsätze)
- Produktion von Atomenergie (>10 % der Umsätze)
§ Transparenzkriterien:
- Nachhaltige Investmentprodukte, die in Unternehmen investieren, die einen wesentlichen Anteil ihrer Umsätze in den folgenden Branchen erzielen, werden gekennzeichnet:
- Produktion von Tabak (>10 % der Umsätze)
- Produktion von Alkohol (>10 % der Umsätze)
- Produktion von Pornographie (>10 % der Umsätze)
- Glückspiel (>10 % der Umsätze)
§ Best in class-Ansatz in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren:
Bei Unternehmen aller anderen Branchen werden nur diejenigen Unternehmen für das nachhaltige Anlageuniversum berücksichtigt, die in Bezug auf ökologische Kriterien, soziale Kriterien und Kriterien einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Nachhaltigkeitsfaktoren) mindestens zu den besten 75% der jeweiligen Branche gehören.
§ Einhaltung des UN Global Compact
Unternehmen mit schweren Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact werden aus dem nachhaltigen Anlageuniversum ausgeschlossen (z. B. Missachtung der Menschenrechte, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, etc.)
Kriterien für Staatsanleihen
Anleihen von folgenden Staaten sind aus dem nachhaltigen Anlageuniversum ausgeschlossen:
- Staaten, die Grundrechte bezüglich Demokratie und Menschrechte massiv und dauerhaft verletzen
- Staaten mit einem hohen Anteil an Korruption (Corruption Perception Index6) von Transparency International kleiner 50)
- Staaten, in denen die Todesstrafe angewendet wird
- Staaten mit besonders hohen Militärbudgets (mehr als 2% vom BIP)
- Staaten, die das Kyoto Protokoll und das Paris Abkommen nicht unterzeichnet haben
- Staaten, mit zu geringen Anstrengungen für den Klimaschutz (Climate Change Performance Index7) von German Watch e.V. kleiner als 40)
- Staaten mit einem primären Atomstromanteil von über 10% mit keinem Szenario für einen Atomenergieausstieg und keinem Moratorium für Atomkraftanlagen
Durch den oben beschriebenen Ansatz, wie Nachhaltigkeitsrisiken8) berücksichtigt werden, schränkt sich das investierbare Universum ein. Dadurch können sich sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Rendite der Finanzprodukte im Vergleich zur Benchmark ergeben.
Kriterien für Green Bonds
Green Bonds sind Anleihen, die den Richtlinien der Green Bond Principles9) entsprechen, zählen aufgrund des Finanzierungszweckes der Anleihen ebenfalls zu den Nachhaltigkeitsprodukten im Beratungsuniversum der Bank Austria Finanzservice GmbH. Green Bonds sind Anleihen, die darauf abzielen, Projekte mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt und/oder das Klima zu finanzieren. Hierbei steht der Finanzierungszweck der Anleihen im Vordergrund und nicht der Emittent. In diesem Sinne können auch Emittenten in Green Bonds Fonds enthalten sein, die nicht die Ausschlusskriterien der Nachhaltigen Investment-Produkte aufweisen. Die Green Bond Principles fördern die Integrität im Green Bond Markt durch Richtlinien zu Transparenz, Offenlegung und Berichterstattung und ermöglichen dem Anleger Investitionen in klimafreundliche Projekte.
Vergütungspolitik
Die UniCredit Group und die Bank Austria Finanzservice GmbH bekennen sich ausdrücklich zur Nachhaltigkeit und haben Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik integriert.
Nachhaltiges Performance-Management
Das Group Incentive System wird durch das jährliche Performance-Management ergänzt, das die Übereinstimmung und Konsistenz der Performance-Ziele mit der Geschäftsstrategie sicherstellt. Die Performance-Indikatoren basieren auf einer Mehrjahres- und Multi-Stakeholder-Vision, die das Unternehmen langfristig auf eine nachhaltige Wertschöpfung ausrichtet. Dies erfolgt mit Blick auf die Auswirkungen, welche die verschiedenen Aktivitäten auf die Stakeholder haben.
"Sustainable Pay for Sustainable Performance"
Die Vergütungs- und Risikostrategie der UniCredit Group zielt auf langfristige, nachhaltige Ergebnisse ab. Der Ansatz der Gruppe verfolgt das Ziel, Mitarbeiter*innen langfristig zu binden und zu motivieren. Es werden Anreize geschaffen, die darauf abzielen, Beiträge zum langfristigen Wachstum, zur Rentabilität und zum finanziellen Erfolg der UniCredit Gruppe zu leisten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Reputation und Nachhaltigkeit, die langfristig zum Erfolg der Gruppe beitragen.
Anreizsysteme dürfen in keiner Weise zu einer Risikoübernahme führen, die über die strategische Risikobereitschaft der Gruppe hinausgeht; insbesondere stehen sie mit dem Risk Appetite Framework der UniCredit in Einklang. Im Falle eines Compliance-Verstoßes können Malus- und Claw-Back-Mechanismen aktiviert werden, was zu einer Reduzierung oder Streichung der gesamten oder eines Teils der variablen Vergütung führen kann.
Basierend auf der Group Remuneration Policy verpflichtet sich die UniCredit zu einer gleichen und fairen Behandlung bei der Vergütung. Dies erfolgt unabhängig von Geschlecht oder anderen Diversitätsmerkmalen. Grundlage für die Vergütung ist die übernommene Rolle, der Umfang der Verantwortung, die Performance und der Beitrag zum Geschäftsergebnis der Gruppe.
Fußnoten
1) https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement
2) https://ec.europa.eu/info/publications/sustainable-finance-renewed-strategy_en#action-plan
3) https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en
4) Vgl Art 2 Z 22 nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs-VO
5) Vgl FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (01/2020)
6) Der Corruption Perception Index (Korruptionswahrnehmungsindex) wird jährlich von der Nichtregierungsorganisation Transparency International mit Sitz in Berlin veröffentlicht. Der Index listet Länder nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf. Dabei werden 13 Einzelindizes von 12 unabhängigen Institutionen zusammengefasst. Der Index beruht auf Daten aus der Befragung von Expertinnen und Experten, Umfragen sowie weiteren Untersuchungen. Die Skala des Index reicht von 0 bis 100, wobei ein höherer Wert für eine niedrigere Korruption spricht. Nur etwa ein Drittel der bewerteten Länder weisen einen Wert von 50 oder höher auf (Stand 2020).
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.transparency.de/cpi
7) Der Climate Change Performance Index (Klimaschutz-Index) wird jährlich von dem gemeinnützigen Verein Germanwatch e.V. mit Sitz in Bonn veröffentlicht. Der Index bewertet die Anstrengungen von Ländern hinsichtlich des Klimaschutzes. Dabei werden 14 Indikatoren in folgenden vier Kategorien betrachtet: Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien, Energieverbrauch und Klimapolitik. Die Skala des Index reicht von 0 bis 100. Die besten Länder erreichen Indexwerte über 60. Ein Indexwert unter 40 bedeutet eine sehr schwache Klima-Performance.
Weitere Informationen finden sie unter https://germanwatch.org/de/ksi
8) "Nachhaltigkeitsrisiko" im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte;
9) Die Green Bond Principles sind eine Leitlinie für die Emission von Green Bonds, die von der International Capital Markets Association erstellt wurde.