
Compliance
Unter Compliance versteht man die Einhaltung von Gesetzen, internen Regelungen und freiwillig übernommenen Verpflichtungen.
Die Abteilung Legal & Compliance unterstützt die Verankerung dieser Regelungen und überwacht die lückenlose Umsetzung in der Bank Austria Finanzservice GmbH. Damit vermeiden wir Sanktionen und Strafen sowie Reputationsschäden für die BAF und Bank Austria.
Rückfragen zum Thema Compliance:
Herr Markus Dolderer, Leitung, Compliance Officer
Tel.: 050505 - 51145
Gruppenpostkorb - BAF Compliance
Die Grundlagen der Compliance der Bank Austria Finanzservice GmbH bilden das Börsegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG). Die Compliance Funktion hat Marktmissbrauch in Form von Insiderhandel oder Marktmanipulation zu verhindern, auf die Einhaltung bestehender rechtlicher Vorgaben zu achten, interner Richtlinien und Prozesse zu entwickeln und deren Befolgung laufend zu überprüfen.
Geldwäscherei ist das Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dieses illegale Geld stammt entweder aus illegalen Aktivitäten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel) oder soll der Finanzierung illegaler Tätigkeiten dienen.
Terrorismus wird oft auch durch Geld, das aus Straftaten (z.B. Suchtgifthandel) stammt und weißgewaschen wird, finanziert.
Ein Teil dieser gesetzlichen Bestimmungen ist die Delegierte Verordnung 2016/ 1675 der EU-Kommission vom 14.07.2016 , die jene Staaten auflistet, bei denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht. Die Träger der Sorgfaltspflichten (Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Vermittler, etc) sind daher verpflichtet, bei Geschäften mit Konnex zu diesen Ländern verstärkte Überwachungspflichten anzuwenden.
Bei einem begründeten Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, der ein bevorstehendes, laufendes oder abgeschlossenes Geschäft betrifft, nehmen Sie Kontakt mit dem Compliance Officer der BAF (Gruppenpostkorb *BAF_Compliance) auf.
Informieren Sie sich stets über die aktuelle Liste mit Sanktionen belegter Staaten und Personen u.a. zählen dazu: Ägypten, Afghanistan, Belarus (Weisßrussland), Birma (Myamar), Cote d`Ivoire (Elfenbeinküste), Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Guinea, Guinea-Bissau, Iran, Irak, Jemen, Kongo, Kuba, Libanon, Liberia, Libyen, Russland/ Krim/Ukraine, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Tunesien, Eritrea u. Zentralafrikanische Republik.
Fairplay, Integrität und gesetzeskonformes Verhalten genießen in der Bank Austria Finanzservice GmbH höchste Priorität. Dazu gehört es auch offen für Hinweise über Regelverstöße, Betrugsfälle und wirtschaftskriminelle Handlungen zu sein. Eventuelle Bedenken oder Verdachtsfälle sollen stets gemeldet werden.
Die Bank Austria Finanzservice GmbH wendet die „Whistleblowing“-Rule der UniCredit Group an. Die Bank Austria Finanzservice GmbH hat daher ein internes Hinweisgebersystem (Whistleblowing) eingerichtet, das online und postalisch - und auch anonym - für einen Hinweis genutzt werden kann, um insbesondere auf betrügerisches Verhalten und wirtschaftskriminelle Handlungen aufmerksam machen zu können.
Entsprechende Meldungen sind an die nachstehende Adresse zu senden:
Persönlich/Vertraulich
Bank Austria Finanzservice GmbH
c/o: Head of Compliance
Rothschildplatz 4
1020 Wien
Alternativ können Sie Ihre Meldung an die nachstehende E-Mail-Adresse senden: compliance@baf.at
Die Compliance Policies und Guidelines der UniCredit Group sind Richtlinien zu bestimmten Rechtsthemen. Sie geben einen gemeinsamen Rahmen und Standard für das Verhalten aller MitarbeiterInnen. Jede Policy wird von der Geschäftsführung der Bank Austria Finanzservice beschlossen und dadurch für die BAF verbindlich.