
Unsere Vorteile für Ihre Bau- und Wohnfinanzierungsberatung
Sichern Sie sich attraktive Konditionen mit unserem neuen Kombidarlehen

- mind. 50% variabel und max. 50% fix auf 20 Jahre
Kundenvorteile:
- Sicherheit durch fixe Zinsbindung
- aktuell günstigere Rate durch variable Zinsvereinbarung
- Günstigerer Fixzinssatz beim Kombidarlehen (Vorteil: 25 Basispunkte)
Wie funktioniert es?
Einfach die gewünschte prozentuelle Aufteilung zwischen variabler und fixer Zinsbindung bei der Einreichung via BAF PartnerFIN App unter "Stellungnahme" bekannt geben
Verbesserungen bei Bau- und Wohnfinanzierungen!
KomfortKredit Plus
Der maximal mögliche Kreditbetrag (inkl. anderer Bank Austria-Kredite ohne hypothekarische Sicherstellung) wurde verdoppelt.
Mehr Vorteile zum KomfortKredit Plus finden Sie hier
Einkommensbestandteile
Ab sofort können wir variable Einkommensbestandteile bei Privatkunden besser ansetzen: übermitteln Sie uns hierfür bei Ihren App-Einreichungen die letzten 6 Gehaltsnachweise, um bessere Durchschnittsergebnisse zu erzielen.
Weiters wurde auch das Ansetzen von Karenzgeld einfacher und großzügiger geregelt.
Details finden Sie in der Kurzanleitung.
Weitere Produktvorteile

- TOP Konditionen inkl. Weitergabe des negativen Euribors
- Bis zu 24 Monaten keine Ratenbelastung (nur Zinsen) bei Neuerrichtung und keine Anrechnung auf Maximale Laufzeit
- Best Start 3 Jahre Tilgungsfrei - mehr Details
- Teilausnützung bei Fixzinsvereinbarungen möglich
- 35 Jahre Laufzeit mit gleichem fiktiven Zinssatz (wie Finanzierungen bis 30 Jahre Laufzeit) und 35 Jahre Durchrechnung
- Keine laufenden Immobilienbewertungskosten – alles über Schätzgebühr abgedeckt
Services

Regionale Partnerbetreuer
Unsere Vertriebspartnerbetreuer und Regionalleiter sind Ihre ersten Ansprechpartner - ob es um eine neue Kooperation, Kooperationserweiterung, Verkaufsunterstützung, Provision oder Reklamation geht.

BAF PartnerFIN App
Das kostenlose digitale Beratungs- und Einreichtool inkl. Archivierungs- und Kommunikationssystem

Unveränderte Verrechnung der Bearbeitungsspesen bei Bau- und Wohnfinanzierungen
Die BAF bietet Ihnen bei Bau- und Wohnfinanzierungen, trotz der gesetzlichen Erstattung von laufzeitunabhängigen Kosten per 01.01.2021, die unveränderte Verprovisionierung auf Basis der Bearbeitungsspesen.