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Ab 01.02.2022 treten im Rahmen der Zentralverwahrer-Verordnung (CSDR) Vorgaben für die Abwicklungsdisziplin im Wertpapiergeschäft in Kraft.
Hierfür wurde ein neues Kunden-Informationsblatt erstellt. Dieses muss ab 01.02.2022 als Teil des WAG-Informationspaketes verpflichtend an alle Neukunden ausgefolgt werden. Bestandskunden wurden bereits im Anhang des MiFID-Quartalsberichts der Bank Austria per 31.12.2021 informiert.
Bitte verwenden Sie ab 01.02.2022 nur mehr die adaptierten Kundenunterlagen.